Kosten und Optionen für häusliche Betreuung und Pflege
Möglichkeiten für die Erstattung der Kosten für ambulante Betreuungs- und Pflegedienstleistungen
Das Anfang 2017 verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 2 hat viele Veränderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte im Pflegesystem gebracht, insbesondere im Bereich der ambulanten Betreuung und Pflege. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert und orientiert sich nun stärker an der individuellen Situation, seinen Beeinträchtigungen, Möglichkeiten und den Bedürfnissen jedes Einzelnen.
Schon bei geringer eingeschränkter Selbstständigkeit im Alltag können Mittel, die zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden, für die Betreuung durch einen professionellen Anbieter in Anspruch genommen werden. Abhängig vom festgelegten Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen die Kosten eines zugelassenen Betreuungsdienstes bis zu einem festgelegten Betrag.
Als zugelassener Pflege- und Betreuungsdienst beraten wir Sie gerne zum Thema Kostenübernahme und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Kostenplan, damit Sie jederzeit wissen, was auf Sie zukommt und welche Anträge wo und wann einzureichen sind.
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung?
Unsere Leistungen bieten wir in gesamten Gebiet in Düsseldorf an. Alle von uns angebotenen Leistungen werden unter Begleitung und Anleitung unserer Pflegedienstleistung erbracht und können von der Kranken- und Pflegekasse übernommen werden. Wir beraten Sie kompetent und kostenlos über die verschiedenen Möglichkeiten – sprechen Sie uns gerne an.